Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

digitalmonetizer, Neue Reihe 8, 31515 Wunstorf

Stand: 3. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen digitalmonetizer und Unternehmenskunden im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleuten (§ 1 HGB) – ausdrücklich kein B2C. § 310 Abs. 1 BGB.

  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn digitalmonetizer schriftlich zustimmt. § 305 Abs. 2, 3 BGB.

  3. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung gilt. § 305 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

  1. digitalmonetizer bietet Leistungen an in:

    • Social‑Media‑Recruiting & Performance‑Marketing

    • Funnel‑Entwicklung & Conversion‑Optimierung

    • KI‑gestützte Kundenbots, CRM‑Automation

    • Erstellung von AD‑Creatives (Bilder, Videos)

    • Copywriting inkl. psychologischer Trigger

  2. Es handelt sich um Dienstleistungen, kein Erfolg wird geschuldet, sondern ordnungsgemäße Leistungserbringung mit Sorgfalt. § 631 ff. BGB.

  3. Kunde stellt digitalmonetizer alle notwendigen Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Bei unzureichender Mitwirkung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

  4. digitalmonetizer behält sich ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB vor, sofern im Vertrag vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote erfolgen schriftlich oder fernmündlich (Videochat, Telefon).

  2. Verträge werden wirksam durch schriftliche Auftragsbestätigung oder übereinstimmende Willenserklärung bei mündlichem Angebot. § 145‑147 BGB.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

  3. SEPA‑Lastschrift darf nach schriftlicher Mandatserteilung verwendet werden und gilt bis Widerruf.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten § 288 BGB: Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz, bei Unternehmerkunden 8 Prozentpunkte. Mahnung entbehrlich bei Fälligkeit.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

  1. Vertragslaufzeit gemäß Hauptvertrag. Fehlt dort eine Mindestlaufzeit, gilt 3 Monate.

  2. Ordentliche Kündigung während der Laufzeit und vor Leistungsbeginn ist ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.

  3. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

  4. Eine flexible Laufzeit (1–24 Monate) kann je nach Paket vereinbart werden.

§ 6 Mitwirkung & Freistellungspflicht

  1. Der Kunde stellt Inhalte (Texte, Bilder, Videos) datenschutzkonform und rechtlich unbedenklich bereit.

  2. Er haftet für rechtliche Risiken (Urheber-, Marken-, Wettbewerbs­recht) und stellt digitalmonetizer von allen Ansprüchen frei – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch digitalmonetizer.

  3. digitalmonetizer weist auf mögliche Ablehnung oder Löschung von Social‑Media‑Inhalten durch Plattformen hin; Haftung für Plattformentscheidungen ist ausgeschlossen. § 10 TMG analog.

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. digitalmonetizer überträgt dem Kunden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an erstellten Ergebnissen (Texte, Bilder, Videos, Funnels).

  2. Jegliche Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte ohne Zustimmung ist untersagt. § 23 UrhG.

§ 8 Haftung

  1. Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z. B. Vertraulichkeit), aber begrenzt auf typischen und vorhersehbaren Schaden. § 307 Abs. 1 BGB.

  2. Haftung für Datenverlust begrenzt auf den typischerweise erforderlichen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung.

§ 9 Datenschutz & Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DS‑GVO und des BDSG.

  2. digitalmonetizer verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß Auftrag und nach Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).

  3. Der Kunde garantiert, dass bei Datenübermittlung an digitalmonetizer alle datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt sind.

§ 10 Leistungsstörungen, Gewährleistung

  1. Festgestellte Mängel sind vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung/Dienstleistung zu rügen.

  2. Nach erfolgreicher Nachbesserung erfolgt keine Rückerstattung. Bei erfolgloser Nachbesserung reduziert sich die Vergütung angemessen.

  3. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Leistungserbringung (bei Unternehmerkunden). § 309 Nr. 7 BGB analog.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch Sinnerklärung. § 305b BGB muss beachtet sein.

  2. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest unverändert. Gesetzliche Vorschriften treten an ihre Stelle (§ 306 Abs. 2, 3 BGB).

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Wunstorf, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 12 KI-Transparenzpflichten (EU AI Act)

(1) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren (z. B. Chatbots, Voice-Bots, virtuelle Assistenten), stellt digitalmonetizer die hierfür erforderliche technische Kennzeichnungsmöglichkeit gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) im Rahmen der vereinbarten Leistung bereit.

(2) Die Verantwortung für die tatsächliche Aktivierung, korrekte Ausgestaltung und fortlaufende Einhaltung der Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten gegenüber den Endnutzern des Kunden obliegt dem Kunden als Betreiber des jeweiligen KI-Systems im Sinne der KI-Verordnung. Dies gilt unabhängig davon, ob digitalmonetizer die technische Umsetzung vorgenommen hat.

(3) Der Kunde stellt digitalmonetizer von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Maßnahmen frei, die aus einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Erfüllung der ihm obliegenden Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten resultieren, es sei denn, digitalmonetizer hat die technisch bereitgestellte Kennzeichnungsfunktion grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft implementiert.

(4) digitalmonetizer übernimmt keine Rechtsberatung zur individuellen regulatorischen Einordnung (Anbieter/Betreiber) des Kunden im Sinne der KI-Verordnung. Dem Kunden wird empfohlen, die eigene rechtliche Einordnung im Zweifelsfall durch fachkundige Beratung prüfen zu lassen.