Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung — und er betrifft jedes Unternehmen, das Chatbots, Voice-Bots oder KI-gestützte Telefonassistenten einsetzt. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was genau ändert sich?
Systeme, die direkt mit Menschen interagieren — etwa ein Chat-Widget auf der Website oder ein Voice-Bot am Telefon — müssen zu Beginn der Interaktion klar offenlegen, dass es sich um Künstliche Intelligenz handelt. Ausnahmen gelten nur, wenn der KI-Charakter ohnehin offensichtlich ist.
Wen betrifft das konkret?
Zwei Gruppen sind betroffen:
- Betreiber: Wer ein KI-System im eigenen Kundenkontakt einsetzt, muss die Kennzeichnung sicherstellen.
- Anbieter: Wer solche Systeme für andere baut oder bereitstellt, muss die technische Möglichkeit zur Kennzeichnung liefern.
Gerade bei Dienstleistungsverhältnissen — eine Agentur baut ein System, der Kunde betreibt es — lohnt sich eine klare vertragliche Regelung, wer wofür verantwortlich ist.
Was du jetzt konkret tun solltest
- Prüfe alle KI-Touchpoints: Chat-Widget, Voice-Bot, automatisierte E-Mail-Antworten.
- Baue eine sichtbare, verständliche Kennzeichnung ein — kein Kleingedrucktes, sondern klar zu Beginn der Interaktion.
- Kläre in Verträgen mit Dienstleistern oder Kunden, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist.
- Dokumentiere die Umsetzung — im Zweifel zählt der Nachweis.
Warum das mehr Chance als Last ist
Transparenz schafft Vertrauen. Nutzer, die wissen, dass sie mit einem gut gemachten KI-System sprechen, sind selten enttäuscht — im Gegenteil: Ein sauber gekennzeichnetes System wirkt professioneller als eines, das versucht, sich als Mensch auszugeben und dabei auffliegt.
Wir bauen KI-Automatisierungen von Anfang an mit eingebauter Transparenz-Kennzeichnung — technisch sauber umgesetzt, ohne dass es sich generisch anfühlt. Wenn du wissen willst, wo dein Unternehmen aktuell steht, buch dir ein kostenloses Erstgespräch.